Emilys Tod auf Klassenfahrt: Gericht sieht Anspruch

Panorama

Dem Vater der Schülerin Emily (13), die auf einer Klassenfahrt nach London starb, steht Schmerzensgeld zu. Das hat die Justiz deutlich gemacht. Über die Höhe wird weiter gestritten.

Lehnte Vergleichsvorschlag ab: Emilys Vater.

Lehnte Vergleichsvorschlag ab: Emilys Vater.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Düsseldorf - Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht. 

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