Darf dm apothekenpflichtige Medikamente online verkaufen?

Panorama

Die Wettbewerbszentrale lässt vor Gericht prüfen, ob dm apothekenpflichtige Arzneimittel online verkaufen darf. Was dabei im Fokus steht.

Es geht um die Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Webshop, in dem zugleich Konsumgüter des täglichen Lebens verkauft werden, überhaupt platziert werden dürfen. (Symbolbild)

Es geht um die Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Webshop, in dem zugleich Konsumgüter des täglichen Lebens verkauft werden, überhaupt platziert werden dürfen. (Symbolbild)

(Foto: Uli Deck/dpa/Uli Deck)

Die Wettbewerbszentrale lässt den Verkauf von Medikamenten über das Internet durch die Drogeriemarktkette dm juristisch prüfen. Über ihre Internetseite werden seit kurzer Zeit neben Drogerieartikeln auch apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten, wie die Wettbewerbshüter in Bad Homburg mitteilten. Der Versand der Mittel erfolge über eine tschechische Versandapotheke, die wiederum von einer dm-Konzerngesellschaft betrieben werde. Die Wettbewerbszentrale sieht dadurch das Arzneimittel- und das Apothekenrecht verletzt. Zuvor hatte die „Lebensmittelzeitung“ berichtet.

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