Bundesregierung plant härtere Maßnahmen gegen Menschenhandel

Panorama

Wer beim Billig-Nagelstudio oder auf dem Bau wegschaut, wenn Arbeitskräfte ausgebeutet werden, könnte das bald bereuen. Was das geplante Gesetz gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorsieht.

Nicht nur der Menschenhändler macht sich strafbar, sondern auch der Kunde, der die Zwangslage – etwa einer Prostituierten – ausnutzt. (Symbolbild)

Nicht nur der Menschenhändler macht sich strafbar, sondern auch der Kunde, der die Zwangslage – etwa einer Prostituierten – ausnutzt. (Symbolbild)

(Foto: Andreas Arnold/dpa)

Berlin - Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken. Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.

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