Auch E-Scooter-Vermieter sollen für Unfallschäden haften
Panorama
Wer auf dem Gehweg über einen umgestürzten E-Scooter stolpert, kann künftig leichter Schadenersatz fordern. Vorausgesetzt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird so vom Bundestag beschlossen.
Durch die Einführung der Halterhaftung sollen die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen zur Kasse geben werden, wenn Unfallkosten entstehen. (Symbolbild)
(Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)
Berlin - Die Bundesregierung will Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern deutlich verschärfen. Geschädigte sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen