„Landwirtschaft muss möglich sein“

Ötisheim

Gemeinderat geht der Frage nach, wie sich das geplante Wasserschutzgebiet um drei Mühlacker Tiefbrunnen konkret auf Einwohner, Industrie und Landwirte auswirkt. Teile der Ötisheimer Gemarkung liegen in der betroffenen Schutzzone. Landratsamt stellt Befreiungen in Aussicht.

Das Wasserschutzgebiet, das das Einzugsgebiet der Tiefbrunnen Nummer 3 bis 5 in Mühlacker – im Bild zu sehen ist Brunnen Nummer 3 hinter der Enztal-Sporthalle – in einwandfreiem Zustand halten soll, hätte auch handfeste Auswirkungen auf die Nachbarkommune Ötisheim. Für die meisten Einwohnerinnen und Einwohner wird sich allerdings nicht viel ändern. Foto: Fotomoment

Das Wasserschutzgebiet, das das Einzugsgebiet der Tiefbrunnen Nummer 3 bis 5 in Mühlacker – im Bild zu sehen ist Brunnen Nummer 3 hinter der Enztal-Sporthalle – in einwandfreiem Zustand halten soll, hätte auch handfeste Auswirkungen auf die Nachbarkommune Ötisheim. Für die meisten Einwohnerinnen und Einwohner wird sich allerdings nicht viel ändern. Foto: Fotomoment

Ötisheim. In Baden-Württemberg, wo die öffentliche Wasserversorgung zu rund drei Vierteln mit Grund- und Quellwasser und zu 25 Prozent mit Oberflächenwasser gedeckt wird, genießt der Schutz der Wasservorkommen vor Verunreinigungen rechtlich gesehen eine hohe Priorität. Das gilt auch in Mühlacker und Umgebung: Beim Landratsamt läuft derzeit ein Verfahren, um das Einzugsgebiet der von den Stadtwerken Mühlacker betriebenen Tiefbrunnen Nummer 3 bis 5 als Wasserschutzgebiet auszuweisen.

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