bfv beschließt Ordnungsänderung

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Karlsruhe/Enzkreis (pm). In der virtuellen Vorstandssitzung am Dienstag haben die Vorstandsmitglieder des Badischen Fußballverbandes (bfv), unter dessen Dach auch viele Vereine aus der Region spielen, eine Änderung der Spielordnung hinsichtlich der sogenannten „Sechs-Monats-Frist“ beim Vereinswechsel beschlossen.

Paragraf 17 regelt den Wegfall der Wartfristen beim Vereinswechsel von Amateuren. Er benennt konkrete Fälle, in denen ein Spieler sofortiges Spielrecht beim neuen Verein erhält, ohne dass der abgebende Club zustimmt oder die nachträgliche Freigabe durch Zahlung der festgeschriebenen „Entschädigungszahlung“ erwirkt wird. Das ist der Fall, wenn „Amateure nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben.“ Diese Regelung wird nun für die Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 gehemmt. Die Zeitspanne seit der Aussetzung bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird demnach nicht auf diese Frist angerechnet. „Damit verhindern wir, dass Vereine nach der Zwangspause womöglich ohne Spieler und obendrein ohne die verdiente Ablöse dastehen“, erklärt Vizepräsident Rüdiger Heiß.

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