Zoll kümmert sich nun um Kfz-Steuer
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Karlsruhe/Enzkreis (pm). Seit dem 1.Juli ist die Zollverwaltung bundesweit für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner in Kfz-Steuer-Angelegenheiten sind nun ausschließlich die Hauptzollämter und nicht mehr – wie bislang – die Finanzämter. Das Hauptzollamt Karlsruhe ist bereits seit April für die Verwaltung der Kraftfahrtzeugsteuer für Pforzheim und den Enzkreis zuständig, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Steuerpflichtige, die bereits dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer erteilt haben, merken von der geänderten Zuständigkeit zunächst nichts. Zu beachten ist lediglich, dass künftig eine der Bundeskassen in Trier, Kiel, Halle (Saale) oder Weiden i. d. Oberpfalz fällige Kfz-Steuer-Beträge abbucht. Wer die Kfz-Steuer immer selbst überwiesen hat, sollte nun den neuen Zahlungsempfänger beachten. Hierzu versenden die zuständigen Hauptzollämter rechtzeitig mit Informationen zur neuen Bankverbindung und den erforderlichen Angaben auf dem Überweisungsträger. Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Karlsruhe (Telefon: 0721 / 530889-0).
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