Zeuge per Telefon vernommen
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Brüdertrio, das wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, aus Mangel an Beweisen freigesprochen
Maulbronn/Mühlacker (ra). Mit einem Freispruch ist das Verfahren gegen ein Brüdertrio, dem eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden war, zu Ende gegangen. Im November letzten Jahres, so lautete der Vorwurf, sollen sie in Mühlacker vor einem Lokal in der Bahnhofstraße einen 22-Jährigen verletzt haben.
Am Ende der Beweisaufnahme des sich über vier Verhandlungstermine hinziehenden Prozesses kam auch Anklagevertreterin Sigrid Micol zu dem Ergebnis, einen Freispruch für die Angeklagten zu beantragen. Lediglich der Vertreter des vermeintlichen Opfers, Rechtsanwalt Muzaffer Baycane, sah durch einzelne Zeugenaussagen die Schilderung seines Mandanten bestätigt. Er forderte eine Bewährungsstrafe für die Angeklagten. Obwohl der einzige für den gestrigen Termin vorgeladene Zeuge das Gericht nun schon zum dritten Mal versetzt hatte, konnte der Prozess doch noch fristgerecht zum Abschluss gebracht werden. Der Zeuge habe sich in den zurückliegenden Tagen bei ihm gemeldet und sein Kommen zugesagt, erklärte Richter Dr. Bernd Lindner. Doch gestern meldete sich der zwischenzeitlich nach Dortmund verzogene erneut beim Gericht und gab telefonisch zu verstehen, dass ihn sein Kumpel, mit dem er nach Maulbronn fahren sollte, versetzt hätte.
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