Zahl der Wohnungen begrenzen

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Mühlacker-Enzberg (ts). Die Mühlacker Stadtverwaltung wird den Entwurf des Bebauungsplans „Höhenstraße 1. Änderung – Begrenzung der baulichen Dichte“ ausarbeiten. Diesem Vorschlag gab der Ausschuss für Umwelt und Technik einstimmig grünes Licht. Die Gebäudehöhe soll sich an den vorhandenen Häusern orientieren. Zugelassen werden sollen in dem Plangebiet Einzel- und Doppelhäuser. Um Geschosswohnungsbau und ein damit verbundenes höheres Verkehrsaufkommen auszuschließen, will die Verwaltung die Zahl der zulässigen Wohnungen auf maximal zwei Wohneinheiten pro Einfamilienhaus und bei Doppelhäusern auf höchstens eine Wohneinheit pro Doppelhaushälfte begrenzen. Garagen, Carports und Stellplätze sollen zukünftig nur auf den festgesetzten Flächen und innerhalb der überschaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Je Wohneinheit werden laut Planungsamt wohl zwei Stellplätze gefordert.

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