Winterdienst: Stadt erinnert an die Regeln
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Mühlacker (md/pm). Jedes Jahr löst der Winterdienst in der Bevölkerung Diskussionen aus. Die einen empfinden die Regelungen als Gängelung, die anderen stören sich daran, wenn sie selbst unzureichend von Schnee befreite Gehwege nutzen müssen. Die Stadt Mühlacker erinnert nun Anlieger an die Regeln. Bei Glatteis und Schneefall müsse jeder Anlieger seinen Gehweg bis 7 Uhr an Werktagen und bis 8.30 Uhr an Sonn- und Feiertagen von Schnee und Eis befreit haben. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, sei unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht ende erst abends ab 21 Uhr. Auch Anlieger von Treppen- und Fußwegverbindungen sowie an Bushaltestellen müssten räumen, Besitzer von unbebauten innerörtlichen Grundstücken ebenfalls. Zum Streuen solle Material wie Sand oder Split verwendet werden, ausnahmsweise bei Eis auch wenig Salz. Die Stadt kündigt Kontrollen an.
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