Wilde Drohungen ausgesprochen?

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Verfahren wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe endet mit einem Freispruch
Maulbronn/Mühlacker (ra). Wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe und wegen Bedrohung hatte sich gestern Nachmittag ein 37-jähriger Kfz-Händler aus Pforzheim vor dem Amtsgericht Maulbronn zu verantworten. Am Ende der Beweisaufnahme waren sich Staatsanwältin Sigrid Micol, Verteidiger Ulf Biebelheimer und Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner einig: Der Angeklagte ist freizusprechen.

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