Wertekonflikt löst Mordversuch aus

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Schwurgericht verurteilt Afghanen nach Messerattacke auf seine Frau zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren

Zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen versuchten Mordes hat das Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe gestern den 32-jährigen Afghanen verurteilt, der am 29. März 2018 in Heimsheim auf offener Straße mehrfach mit einem Messer auf seine von ihm getrennt lebende Frau eingestochen hat.

Karlsruhe/Heimsheim. Leonhard Schmidt, Vorsitzender Richter des Landgerichts, nannte in der Urteilsbegründung den Prozess „exemplarisch“. „Wir bekommen es am Schwurgericht zunehmend mit solchen Fällen zu tun“, bedauerte Schmidt wohl auch im Hinblick auf den am 25. September beginnenden Prozess gegen den 42-jährigen Syrer, der am 2. März in Mühlacker seine Frau erstochen hat.

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