Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
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Enzkreis (pm). Jetzt im November, spätestens aber am 1. Dezember, sollte es auf dem Konto sein: das Weihnachtsgeld, auch 13. Monatsgehalt oder Jahressonderzahlung genannt. „In einem tarifgebundenen Betrieb sind die Aussichten auf die Sonderzahlung besonders gut“, so die IG Metall Pforzheim. Wer etwa nach Tarif in der Metall-, Elektro- oder Edelmetallbranche arbeite und bereits drei Jahre im Betrieb ist, erhalte etwas mehr als die Hälfte seines Durchschnittseinkommens oben drauf. Auszubildende erhielten bereits im ersten Ausbildungsjahr 55 Prozent der Ausbildungsvergütung zusätzlich.
Ist die Sonderzahlung ausgeblieben oder geringer, sollten die betroffenen Beschäftigten schnell nachhaken, denn das sei nur zulässig, wenn in den vergangenen Jahren das Weihnachtsgeld ausdrücklich freiwillig und mit Vorbehalt ausgezahlt wurde. Dabei helfe, so der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Pforzheim, Martin Kunzmann, ein Blick in den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag: Fehle der Hinweis auf Widerruf, hätten Beschäftigte weiterhin Anspruch auf Weihnachtsgeld. Aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten habe die IG Metall in einigen wenigen Betrieben tarifliche Regelungen getroffen, nach denen nicht das komplette Weihnachtsgeld zur Auszahlung komme.
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