Weniger Bürokratie für Hausbesitzer
Archiv
In Zukunft müssen bei sogenannten Großanlagen nicht mehr jedes Jahr Trinkwasserproben zur Legionellenprüfung gezogen werden. Laut Landratsamt genügt diese Kontrolle künftig ein Mal in drei Jahren.
Enzkreis (pm). Hausbesitzer und Vermieter, die über eine Großanlage im Sinne der Trinkwasserverordnung wie zum Beispiel über eine Anlage zur Trinkwassererwärmung verfügen, müssen dies den Behörden in Zukunft nicht mehr anzeigen. Außerdem sind künftig nicht mehr jedes Jahr Wasserproben zur Legionellenprüfung zu ziehen. Diese Kontrolle genügt ein Mal in drei Jahren. Allerdings muss die Erstuntersuchung auf Legionellen bis zum Ende des Jahres 2013 erfolgt sein. Darauf weist das Landratsamt Enzkreis hin.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen