Wenig Platz für Gewerbeansiedlung

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Landwirtschaftliche Flächen sollen „effektiv gesichert“ und bewahrt werden – Teilregionalplan weist Vorranggebiete aus

Wenn der Teilregionalplan „Landwirtschaft“ für die Region Nordschwarzwald so beschlossen werden würde, wie er im Entwurf vorliegt, dürfte es schwierig werden, neue Gewerbeflächen auszuweisen. Allein im Enzkreis sind fast alle denkbaren Freiflächen als Vorranggebiete für die Landwirtschaft vorgesehen und wären für andere Nutzungen tabu.

Gewerbe contra Landwirtschaft: Nach dem Entwurf des Teilregionalplans soll die Ansiedlung von Firmen südlich der B10 bei Mühlacker Richtung Lomersheim weiterhin ausgeschlossen bleiben. Foto: Kollros

Gewerbe contra Landwirtschaft: Nach dem Entwurf des Teilregionalplans soll die Ansiedlung von Firmen südlich der B10 bei Mühlacker Richtung Lomersheim weiterhin ausgeschlossen bleiben. Foto: Kollros

Enzkreis/Mühlacker. Vielerorts sind diese Vorranggebiete zudem als regionale Grünzüge „besetzt“, also von jeglicher Siedlungsstruktur freizuhalten. Zwar gab es auch in der Vergangenheit schon Fälle, bei denen solche Grünzüge in Teilen aufgehoben wurden, solche Verfahren gestalten sich zunehmend schwierig, wie sich bei den Beratungen in den Gremien des Regionalverbands immer wieder zeigt.

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