Welcher Flüchtling darf arbeiten?

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Werner Hess, Koordinator bei der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, klärt über rechtliche Fragen auf

Pforzheim/Enzkreis. Chefs von Unternehmen sind bereit, Flüchtlingen einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten. Das gilt, wie der obige Bericht zeigt, auch für Mühlacker. Aber welcher Flüchtling darf unter welchen Voraussetzungen arbeiten? Das Mühlacker Tagblatt hat sich bei einem erkundigt, der sich von Berufs wegen auskennt: Werner Hess, Koordinator für Flüchtlingsfragen bei der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim.

Welcher Flüchtling darf arbeiten?

Werner Hess.

Erst mal stelle sich die Frage, ob es um einen anerkannten oder einen noch nicht anerkannten Flüchtling geht, macht der Fachmann klar. „Ein anerkannter Flüchtling darf alles arbeiten und unterliegt denselben Vorschriften wie jeder Arbeitnehmer.“

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