Welcher Flüchtling darf arbeiten?
Archiv
Werner Hess, Koordinator bei der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, klärt über rechtliche Fragen auf
Pforzheim/Enzkreis. Chefs von Unternehmen sind bereit, Flüchtlingen einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten. Das gilt, wie der obige Bericht zeigt, auch für Mühlacker. Aber welcher Flüchtling darf unter welchen Voraussetzungen arbeiten? Das Mühlacker Tagblatt hat sich bei einem erkundigt, der sich von Berufs wegen auskennt: Werner Hess, Koordinator für Flüchtlingsfragen bei der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim.

Werner Hess.
Erst mal stelle sich die Frage, ob es um einen anerkannten oder einen noch nicht anerkannten Flüchtling geht, macht der Fachmann klar. „Ein anerkannter Flüchtling darf alles arbeiten und unterliegt denselben Vorschriften wie jeder Arbeitnehmer.“
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen