„Weg frei für Rettungskräfte“
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Dieter Werner
Dieter Werner, Sprecher des Präsidiums Karlsruhe
Seit 2017 gilt: Immer wenn Fahrzeuge auf Autobahnen Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, muss zwischen dem linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse gebildet werden.
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