Wechselwillige Fußballer haben viel zu beachten
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Karlsruhe (pm). Genau wie bei den Fußballprofis der Bundesligen endet am heutigen Montag auch für Vertragsspieler und Amateure der dritten Ligen abwärts bis zur Kreisklasse C die sogenannte „Wechselperiode II“. Diese gilt auch für den ältere A-Junioren-Jahrgang (1996) sowie den Frauenbereich einschließlich des älteren B-Mädchen-Jahrgangs (1998). Das teilt der Badische Fußballverband (BFV) mit. Dabei haben Fußballer und Funktionäre allerlei Formalitäten zu beachten.
Um bei rechtzeitiger Abmeldung und im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktspiele zu erhalten, müssen der Passstelle beim Badischen Fußballverband vor 24 Uhr am Montagabend alle erforderlichen Unterlagen im Original vorliegen. Bei einem Vereinswechsel sind das der Antrag auf Vereinswechsel und der Spielerpass mit der Abmeldung beim seitherigen Verein, die spätestens zum 31. Dezember 2014 erfolgt sein muss. Auch eine nachträgliche Freigabe kann zur Terminwahrung bis vor 24 Uhr per Fax an den BFV übermittelt werden.
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