Was kostet der Einsatz der Feuerwehr?

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Illingen (eld). Leistungen der Feuerwehr sind zunächst einmal unentgeltlich. Bei Pflichtaufgaben kann kein Kostenersatz gefordert werden. Anders allerdings sieht es zum Beispiel bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Schaden aus. Wie viel in Illingen vom Verursacher verlangt werden kann, legten die Gemeinderäte in einer Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes fest.

Grundlage bildet eine Kalkulation der Allevo-Kommunalberatung. Demnach lag der Anteil der abgerechneten Einsätze im Durchschnitt der letzten drei Jahre bei 46 Prozent. So liegen die Personalkosten bei rund 36 Euro pro Stunde. Ist ein Löschfahrzeug im Einsatz, werden 16 Euro pro Stunde angesetzt. Kostenersatzfrei sind laut Beschluss unter anderem der Einsatz bei Bränden, öffentlichen Notständen und die Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Bereits 2009 war ein Feuerwehrgesetz verabschiedet worden, das die kostenersatzpflichtigen Tatbestände für Einsätze der Feuerwehr, insbesondere auch für Einsätze bei Verkehrsunfällen, vereinfachte und erweiterte. Ziel war die Entlastung der öffentlichen Haushalte.

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