Waldbrandgefahr: Grillplätze im Kreis gesperrt

Enzkreis

Zudem bittet die Forstbehörde eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten.

Wegen der Brandgefahr gelten jetzt besondere Regeln in den Wäldern des Enzkreises. Symbolfoto: Archiv

Wegen der Brandgefahr gelten jetzt besondere Regeln in den Wäldern des Enzkreises. Symbolfoto: Archiv

Enzkreis. Ab sofort dürfen die Feuerstellen auf den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden; das teilt das Forstamt mit. Grund ist, dass anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen zu großer Waldbrandgefahr führen.

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