Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk
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Böller und Raketen sind nicht überall in der Stadt erlaubt
Mühlacker (tm). Bunte Leuchtkugeln und sprühender Funkenflug am Himmel sind in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar Tradition. Doch das Silvesterfeuerwerk ist mit Gefahren verbunden – deshalb gibt es gesetzliche Einschränkungen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen verbieten.
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