Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

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Böller und Raketen sind nicht überall in der Stadt erlaubt

Mühlacker (tm). Bunte Leuchtkugeln und sprühender Funkenflug am Himmel sind in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar Tradition. Doch das Silvesterfeuerwerk ist mit Gefahren verbunden – deshalb gibt es gesetzliche Einschränkungen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen verbieten.

Die Stadt Mühlacker weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten ist. Verstärkte Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst gibt es in der Silvesternacht laut Ulrich Saur, Leiter des Bürger- und Ordnungsamts Mühlacker, aber nicht. Er betont jedoch, dass im Falle von Bränden oder Verletzungen bei Menschen, die beim Entzünden von Feuerwerkskörpern entstehen, der Verursacher wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung schadensersatzpflichtig gemacht werden kann.

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