Volksbank pur muss einlenken
Enzkreis
Gericht untersagt Volksbank pur falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot. Die Genossenschaftsbank betont, dass es sich um einen Fehler im Einzelfall gehandelt habe. Man halte sich an BGH-Vorgaben.
In einem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterliegt die Volksbank pur erstinstanzlich. Foto: Archiv
Karlsruhe/Enzkreis. Das Landgericht Karlsruhe hat der Volksbank pur mit Urteil vom 5. Februar, das noch nicht rechtskräftig ist, untersagt, Verbraucherinnen und Verbrauchern, die im Anschluss an eine vom Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärte Klausel zur Vertragszinsanpassung eine Nachberechnung der Verzinsung verlangt haben, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, das einen angeblichen Nachzahlungsanspruch der Bank unzutreffend ermittelt.
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