Viereinhalb Jahre Haft für Haschischhandel

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Gericht bleibt mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwältin

Pforzheim (weg). Vier Jahre und sechs Monate Haft lautete am Montag das Urteil der Auswärtigen Großen Strafkammer wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gegen einen 62-Jährigen. Wie berichtet, hatte der Mann dreimal je zehn Kilogramm gepresste Haschischprodukte zu je 50000 Euro von einem früheren guten Freund gekauft und zweimal mit einem Gewinn von je 5000 Euro weiterverkauft.

Der Freund, der inzwischen untergetaucht ist, befand sich im Vorjahr in einem finanziellen Engpass und der Angeklagte hatte ihm, zwar widerstrebend, helfen wollen. Die dritte Lieferung hatte die Polizei abgefangen.

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