Verwaltungsstelle wird geschlossen
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Illingen (eld). Für den Illinger Bürgermeister Harald Eiberger ist das Schriftstück nicht mehr und nicht weniger als etwas Ähnliches wie das Grundgesetz einer Gemeinde: Die Hauptsatzung einer Gemeinde regelt Zuständigkeiten und Aufgaben unter anderem von Bürgermeister, Gemeinderat und Ausschüsse. Am Mittwoch beschlossen die Illinger Gemeinderäte eine Neufassung der Auflage von 1998, nachdem in den Jahren zuvor diverse Änderungen vorgenommen worden waren. Die Neufassung sieht unter anderem vor, dass zum Ende dieses Jahres das Bürgerbüro beziehungsweise die Verwaltungsstelle in Schützingen geschlossen wird. Bislang war das Amt zwei Stunden pro Woche geöffnet. Die Unechte Teilortswahl legt bei Gemeinderatswahlen 14 Sitze für den Wohnbezirk Illingen und zwei Sitze für Schützingen fest. Die neue Satzung tritt zum 23. März 2018 in Kraft.
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