Verträge für unwirksam erklärt
Enzkreis
Buslinien unrechtmäßig vergeben
Karlsruhe/Enzkreis (pm). Die Vergabe von Buslinien mit Schwerpunkt im westlichen Enzkreis war rechtswidrig. Der 15. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitz von Dr. Hannelore Hemmerich-Dornick hat diese Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg, die am 31. Juli auf Antrag der Müller Reisen GmbH & Co. KG aus Birkenfeld ergangen war, mit Beschluss vom 4. Dezember bestätigt. Damit steht rechtskräftig fest, dass die zwischen den Antragsgegnern, nämlich dem Enzkreis, der Stadt Pforzheim und dem Landkreis Calw auf der einen Seite und zwei Busverkehrsunternehmen auf der anderen Seite am 30. März und 6. April 2020 für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossenen Verträge über die Durchführung eines gemeinwirtschaftlichen Busverkehrs auf den betroffenen Linien unwirksam sind.
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