Versuchter Mord: Urteil wird geprüft

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Mühlacker/Karlsruhe (ram). Zwei Wochen ist es nun her, dass eine 21 Jahre alte Frau aus Mühlacker wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden ist. Die Schwurgerichtskammer um den vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt am Landgericht Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass sie im März ihren damaligen Schwager mit mehreren Messerstichen verletzt hatte, um sich an ihm zu rächen.

Mit dem Urteil zeigten sich die Angeklagte und ihr Anwalt nicht einverstanden. Deshalb hat sie Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Nun wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüfen.

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