Versicherungsfall mit Nachspiel vor Gericht

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29-Jähriger will Strafbefehl wegen gemeinschaftlich begangenem Betrug nicht akzeptieren

Maulbronn. Eine Lautsprecherbox fällt auf einen Fernseher. Der bekommt einen Sprung im Display, die Versicherung reguliert den Schaden – ein scheinbarer Routinefall, der jetzt aber vor dem Amtsgericht Maulbronn weite Kreise ziehen könnte.

Nicht etwa der Profiteur der Versicherungszahlung, der knapp 1000 Euro kassiert hat, erschien vor Richter Dr. Bernd Lindner, sondern der Verursacher des Schadens, der am 5. August 2012 in der Wohnung seines Freundes im Vorbeigehen gegen die Lautsprecherbox gestoßen sein will. Der 29-Jährige will die Strafe über 50 Tagessätze wegen gemeinschaftlich begangenen Betruges nicht akzeptieren und hat Einspruch eingelegt.

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