Verkaufsoffener Sonntag am 1. Mai ist nicht erlaubt

Nachbarkreise

Nagold. Der Verwaltungsgerichtshof hat einem Einspruch der Gewerkschaft Verdi recht gegeben und einen verkaufsoffenen Sonntag in Nagold am 1. Mai untersagt. Das teilte die Gewerkschaft mit. Das Gericht sei der Begründung von Verdi gefolgt, wonach das von der Stadt mit dem verkaufsoffenen Sonntag verknüpfte Event nicht die erforderliche rechtliche Gewichtung habe. „Nicht umsonst gibt es den 1. Mai“, wird Thorsten Dossow von Verdi zitiert, der von einem Erfolg für die Arbeitnehmer(innen) spricht.pm

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