Vereinsförderung neu geregelt

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Mühlacker (eld). Die Mühlacker Stadträte haben eine Neufassung der Bestimmungen über die Vereinsförderung und die Benutzung von Hallen und Vereinszimmern beschlossen. Zur Förderung der Jugendarbeit erhält demnach jeder Verein auf Antrag 20 Euro für jedes jugendliche Mitglied bis einschließlich 18 Jahre. Zuschüsse werden auf Maßnahmen gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder gar abgeschlossen sind. Auf 7850 Euro beläuft sich die laufende pauschale Förderung für die Musik- und die Gesangsvereine und das DRK. Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Duschen gibt es für acht Vereine in Höhe von insgesamt 10900 Euro.

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