V-Leute in den Behörden?
Archiv
Zu „NPD stellt Belege ins Netz“ vom 21. Februar:
Bohrend waren die Fragen beim ersten NPD-Verbotsverfahren: Waren in den Führungsgremien dieser verfassungsfeindlichen Partei gar so viele V-Leute aktiv, dass dies ein Verbotsverfahren infrage stellen würde? Das Verfassungsgericht sagte ja und stellte das Verfahren ein. Für das zweite Verfahren wurden alle V-Leute aus Leitungsebenen der NPD abgezogen. Dieses Mal sollte nichts schief gehen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen