V-Leute in den Behörden?

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Zu „NPD stellt Belege ins Netz“ vom 21. Februar:

Bohrend waren die Fragen beim ersten NPD-Verbotsverfahren: Waren in den Führungsgremien dieser verfassungsfeindlichen Partei gar so viele V-Leute aktiv, dass dies ein Verbotsverfahren infrage stellen würde? Das Verfassungsgericht sagte ja und stellte das Verfahren ein. Für das zweite Verfahren wurden alle V-Leute aus Leitungsebenen der NPD abgezogen. Dieses Mal sollte nichts schief gehen.

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