Urteil gegen Mörder ist rechtskräftig
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Mühlacker/Karlsruhe (red). Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Syrers verworfen, der am 2.März 2018 in Mühlacker seine Frau ermordet hatte und am 5. Oktober zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Angeklagte hatte gegen den Richterspruch beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Deshalb wurde geprüft, ob es in dem Prozess Verfahrensfehler gegeben hat. Nachdem der Bundesgerichtshof keinerlei Verfahrensfehler zu beanstanden hatte, ist das Urteil rechtskräftig.
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