Unzulässiger Vergleich
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Zu den Leserbriefen „Leid gegen Leid“ vom 16. Januar und „Zulässig“ vom 22. Januar:
Es ist schon ein wenig bedenklich, wenn Leid gegen Leid aufgerechnet wird und dies offensichtlich nur, um den eigenen Wohlstand zu sichern. Und wenn ich auch damit rechne, erneut einen anonymen Brief mit unflätigen Beschimpfungen zu erhalten, kann ich dem Schreiber des Leserbriefs mit der Überschrift „Zulässig“ nicht zustimmen.
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