Unwetter: Stadt erklärt den Notstand
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Wichtig für betroffene Eigentümer: Für die Einsätze von Feuerwehr und THW in der Nacht auf den 1. Juni wird kein Kostenersatz fällig
Einsatz in Lomersheim: Das Unwetter mit Starkregen in der Nacht auf den 1. Juni hält die Feuerwehren und das THW auf Trab – und betrifft entsprechend viele Privatleute und Firmen. Foto: Deeg
Während des Unwetters mit Starkregen in der Nacht auf den 1. Juni herrschte der Notstand. Diese förmliche Feststellung durch die Stadt Mühlacker ist von entscheidender Bedeutung für betroffene Privateigentümer und Firmen: Sie müssen für die Einsätze von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk nichts bezahlen.
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