Unter Vorbehalt

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Teilregionalplan nimmt Konturen an – Status der Fläche südlich der Waldäcker könnte sich ändern

Der „Sprung über die Bundesstraße 10“ ist in Mühlacker das Synonym für ein mögliches neues Gewerbegebiet. Und nach dem künftigen Teilregionalplan Landwirtschaft könnte das Vorhaben zumindest theoretisch möglich sein.

Nach der Regionalplanung ist beabsichtigt, die hellgelb dargestellte Feldflur südlich der Waldäcker (blau) vom landwirtschaftlichen Vorrang- (ockerfarben) zum Vorbehaltsgebiet herabzustufen. Theoretisch wäre dort dann Gewerbe denkbar (Kartenquelle: lgl-bw.de).Foto: Kollros

Nach der Regionalplanung ist beabsichtigt, die hellgelb dargestellte Feldflur südlich der Waldäcker (blau) vom landwirtschaftlichen Vorrang- (ockerfarben) zum Vorbehaltsgebiet herabzustufen. Theoretisch wäre dort dann Gewerbe denkbar (Kartenquelle: lgl-bw.de).Foto: Kollros

Mühlacker/Enzkreis. Mit Spannung wird daher die neue Anhörungsrunde für den Teilregionalplan erwartet. In der ersten Runde gingen auf den Nordschwarzwald bezogen mehr als 550 Stellungnahmen zu diesem Teilregionalplan ein, mit denen sich die Mitarbeiter des Regionalverbands in den vergangenen Wochen auseinandergesetzt haben. Behörden, Kommunen und Institutionen, aber auch Privatleuten war Gelegenheit geboten, Bedenken und Anregungen zu dem regionalplanerisch bedeutsamen Planwerk abzugeben.

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