Üble Nachrede: Frau muss ins Gefängnis

Enzkreis

Enzkreis. Eine 51 Jahre alte Frau aus dem Enzkreis muss wegen Straftaten der üblen Nachrede zum Nachteil des Pforzheimer CDU-Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum und dessen Ehefrau Dr. Oana Krichbaum ins Gefängnis. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat nun die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil der auswärtigen Strafkammer Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe als unbegründet verworfen. Entsprechend muss die 51-Jährige nun eine Haftstrafe antreten. Ursprünglich war sie zu sieben Monaten Haft verurteilt worden, ein Monat davon gilt wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt. „Meine Frau und ich sind mehr als erleichtert, dass dieses Verfahren damit endlich zu einem Ende gekommen ist und das Urteil des Landgerichts rechtskräftig wurde“, teilt Gunther Krichbaum mit. „Wir hoffen, dass der Ausgang dieses Verfahrens eine Ermutigung für andere ist, die ebenfalls von Hass und Hetze im Internet betroffen sind. Auch wenn es ein sehr steiniger Weg war und ein langer Atem notwendig war.“ pm

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