Überwacht wird nur der „Tiefe See“

Enzkreis

Enzkreis. Bürgerinnen und Bürger haben laut Badegewässerverordnung die Möglichkeit, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer durch die Gemeinden zu beteiligen. Darauf weist das Landratsamt Enzkreis hin.

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