Überflüssig

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Zu „Sicherheit ist Sache der Stadt“ vom 8. Dezember:

Man kann bezüglich der Zuständigkeit für die Straßenbaulast der Bundesstraße 10 die Gegendarstellung der städtischen Verkehrsbehörde akzeptieren oder nur zur Kenntnis nehmen. Keinesfalls entspricht der Standpunkt der städtischen Verkehrsbehörde dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Und der Hinweis auf den Vergleich mit Äpfel und Birnen kann als obsolet abgetan werden.

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