Tücken des Gesetzes treffen Erntehelfer
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Landwirte klagen: Verordnungen zum Thema Mindestlohn zielen an unseren besonderen Anforderungen vorbei
Marianna aus Polen hilft auf dem Bauernhof Stahl bei Lomersheim bei der Ernte. Das Mindestlohngesetz garantiert ihr 7,40 Euro pro Stunde für die anstrengende Arbeit. Der Landesbauernverband befürchtet, dass das Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte beeinträchtigt.
Marianna aus Polen pflückt Himbeeren in Lomersheim. Sie ist eine von mehreren osteuropäischen Erntehelferinnen auf dem Bauernhof Stahl. Foto: Recken
Mühlacker/Enzkreis. Dabei geht es aber nicht nur ums Geld, sondern auch um Regelungen zur Arbeitszeit, die meist im krassen Gegensatz zu den Anforderungen in der Landwirtschaft stehen.
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