Tote Hasen beschäftigen das Gericht
Archiv
63-Jähriger muss sich wegen eines Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten
Zwei Kaninchen in freier Natur – einigen ihrer Artgenossen ist es schlecht ergangen.Foto: Lechner
Maulbronn. Ein in der Rechtsprechung selten genutztes Instrument ist gestern im Amtsgericht Maulbronn zur Anwendung gekommen: Strafrichter Dr. Bernd Lindner verwarnte den Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorwarf. Die Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro wurde ausgesetzt, und das Gericht sprach gegen den 63-Jährigen ein Tierhaltungsverbot von drei Jahren aus.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen