Tote Hasen beschäftigen das Gericht

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63-Jähriger muss sich wegen eines Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten

Zwei Kaninchen in freier Natur – einigen ihrer Artgenossen ist es schlecht ergangen.Foto: Lechner

Zwei Kaninchen in freier Natur – einigen ihrer Artgenossen ist es schlecht ergangen.Foto: Lechner

Maulbronn. Ein in der Rechtsprechung selten genutztes Instrument ist gestern im Amtsgericht Maulbronn zur Anwendung gekommen: Strafrichter Dr. Bernd Lindner verwarnte den Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorwarf. Die Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro wurde ausgesetzt, und das Gericht sprach gegen den 63-Jährigen ein Tierhaltungsverbot von drei Jahren aus.

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