Todesurteil für einen Verblichenen
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Petitionsausschuss des Landtags fällt Entscheidung gegen den Lomersheimer Birnbaum
Posthum hat den Lomersheimer Birnbaum doch noch sein Todesurteil ereilt: Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg stellt im März 2015 fest: „Die Entscheidung des Landratsamts, den Birnbaum auf der Kreismittelinsel des Kreisverkehrsplatzes zu entfernen, war nicht zu beanstanden.“
Trauer im Oktober 2014 – doch auch ohne den Anschlag wäre dem Lomersheimer Birnbaum nicht mehr viel Zeit geblieben. Der Petitionsausschuss gibt posthum dem Landratsamt recht.Archivfoto: Disselhoff
Mühlacker-Lomersheim. Des Dramas letzter Akt – oder kurios anmutender Epilog einer Provinzposse? Ein Fall wie gemacht fürs königlich-bayerische Amtsgericht, das am Ende noch den Schuldspruch über einen längst Verblichenen fällt.
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