Tempobeschränkung bleibt auf der Agenda
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Mühlacker (pm). Die vom Gemeinderat erhoffte Schützenhilfe des Landesverkehrsministeriums für das Bemühen, auf der Lienzinger Straße nachts Tempo 30 wenigstens bis zum Ausbau der Fahrbahn einzuführen, wird es nicht geben. Das geht aus dem Schreiben der Stadtverwaltung an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, hervor, der nach der Reaktion der Behörde gefragt hatte. Die Einbeziehung der Lienzinger Straße in die Überarbeitung des Lärmaktionsplans halte das Ministerium für sinnvoll. Würden im Lärmaktionsplan auf freiwilliger Basis weitere Straßen einbezogen, die nicht unter die gesetzliche Definition einer Hauptverkehrsstraße fallen, obliege die Ermessensausübung für hierauf abzielende Maßnahmen der zuständigen Verkehrsbehörde, schreibt Ordnungsamtsleiter Ulrich Saur laut Mitteilung der CDU-Fraktion. Für die Anordnung gebe es einen Zustimmungsvorbehalt des Regierungspräsidiums. Die Straßenverkehrsbehörde sei bei Abschnitten wie der Lienzinger Straße durch den Lärmaktionsplan nicht gebunden, könne sich die Abwägung der Kommune jedoch zu eigen machen.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen dürfen laut Stadt kein Ersatz für notwendige, technisch und finanziell tragbare sonstige Maßnahmen sein. Sofern bauliche Maßnahmen nicht schon früher erfolgen könnten, läge es im Ermessen und der Zuständigkeit der Stadt, gegebenenfalls auch eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung aus Verkehrssicherungsgründen zu prüfen. Da aber die Voraussetzungen für ein 30-km/h-Limit nicht vorlägen, werde das Thema einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplans geklärt. Ein entsprechendes Büro sei beauftragt. Mit täglich mehr als 14000 Fahrzeugen habe die Lienzinger Straße durchaus den Charakter einer Hauptverkehrsstraße, so die CDU. Bächle verweist auf eine für den 6. November geplante Einwohnerversammlung.
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