Tabak und seine Nebenwirkungen

Enzkreis

Das Berufungsverfahren gegen einen Justizvollzugsbeamten hat begonnen.

Heimsheim. Teuer bezahlt hat ein Justizvollzugsbeamter für seine Gutmütigkeit: Zum zweiten Mal steht er seit Dienstag wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Gegen das erste Urteil, das im November vergangenen Jahres erging, hatten er sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Damals war er zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden, also zu insgesamt 3850 Euro.

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