Supermarkt: Gemeindeverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

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Sondersitzung des Wiernsheimer Gemeinderats anberaumt: Initiative stolpert über mehrere Fehler

Wiernsheim. „Das Bürgerbegehren (...) ist unzulässig und ist damit zurückzuweisen“, heißt es am Ende einer sieben Seiten umfassenden Vorlage für eine Sondersitzung des Wiernsheimer Gemeinderats. Nächste Woche, am Mittwoch, 24. Oktober, beschäftigt sich das Gremium ab 20 Uhr im Bürgersaal ausschließlich mit dem von einer Bürgerinitiative angestoßenen Bürgerbegehren. Nachdem die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, Anja Sadler-Glos, Katharina Flattich und Jens Meeh, ihre Standpunkte vertreten haben, sollen die Räte anschließend über die Zulässigkeit beraten und entscheiden. Da die Verwaltung angesichts der Thematik mit einem regen Interesse der Öffentlichkeit rechnet, hat man sich für den Bürgersaal als Sitzungsort entschieden.

Eine Prüfung der am 8. Oktober von der Bürgerinitiative übergebenen Unterschriften durch Norman Liebing und sein Team vom Hauptamt, unterstützt durch eine Pforzheimer Kanzlei, hat ergeben, dass das Bürgerbegehren in seiner vorliegenden Form aufgrund mehrerer Fehler nicht in einen Bürgerentscheid münden darf. „Ein Bürgerentscheid hätte im Erfolgsfall die Qualität eines Gemeinderatsbeschlusses“, verdeutlicht Hauptamtsleiter Liebing gegenüber dem Mühlacker Tagblatt. Entsprechend sensibel sei die Prüfung des Bürgerbegehrens erfolgt. „Ein Bürgerentscheid sollte nicht wegen zuvor unbemerkter Fehler angreifbar sein“, führt der Hauptamtsleiter weiter aus. Bei der Prüfung sei aufgefallen, dass die Bürgerinitiative zwei so schwerwiegende Fehler begangen habe, dass die Verwaltung mit Blick auf die geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg die Durchführung eines Bürgerentscheids „gar nicht vorschlagen darf“. Konkret geht es dabei um die Frist und die Form der Unterschriftenlisten.

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