Stubenarrest für Geflügel wird aufgehoben
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Freilandhaltung in Pforzheim und dem Enzkreis wieder erlaubt
Enzkreis/Pforzheim (pm). Hühner, Enten, Gänse und anderes Federvieh, das zum Schutz vor der Geflügelpest seit November im Stall eingesperrt werden musste, darf wieder an die frische Luft – zumindest in Pforzheim und dem Enzkreis. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat am 30. Januar die Stallpflicht gelockert.
Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner aktualisierten Einschätzung zum Auftreten des Virus HPAI in Deutschland weiterhin von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln aus. Deshalb wurde eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung unter anderem in Regionen mit hoher Wassergeflügeldichte oder in der Nähe von Wildvogelrast- und -sammelplätzen empfohlen. Dieser Einschätzung ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefolgt und hat die Stallpflicht nur noch in entsprechend gefährdeten Gebieten Baden-Württembergs verlängert, zu denen die hiesige Region nicht gehört.
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