Strikte Regeln für Wanderungen
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Enzkreis (pm). Lange ruhten beim Schwäbischen Albverein sämtliche Wanderungen. Nun legt der Verein ein Konzept vor, das unter strengen Hygienevorschriften eine Wiederaufnahme von Gruppenwanderungen in kleinem Rahmen vorsieht. Die Vorgaben, die sich an die 34 Ortsgruppen des Stromberggaus richten, orientieren sich an den Vorgaben der Landesregierung. Demnach ist die Teilnehmerzahl auf zehn beschränkt. Sollte eine weitere Zehner-Gruppe mitwandern, ist für diese ein weiterer Wanderführer vorzusehen.
Teilnehmer müssen sich vorher anmelden, worüber eine Liste zu führen ist. Die Teilnahme von Wanderern, die Erkältungssymptome aufweisen oder Kontakt zu Infizierten in den vergangenen 14 Tagen hatten, darf nicht vorgesehen werden. Die Mitwanderer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung dabei haben. Erfolgt die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ist die Maskenpflicht zu beachten. Die Leiter der Veranstaltungen haben Handdesinfektionsmittel mitzuführen. Es gelten während der Wanderung die Abstandsregeln. Erfolgt am Ende der Unternehmung eine Einkehr, so muss in der Gaststätte das Hygienekonzept derselben eingehalten werden. Die Teilnehmerdaten sind vier Wochen aufzubewahren. Sollte innerhalb von zwei Wochen nach der Wanderung bei einem der Wanderer eine Covid-19-Infektion diagnostiziert werden, muss dies sofort dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
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