Strafe für Alkoholkonsum in der Stadtbahn

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Karlsruhe/Enzkreis (pm). Das Trinken von Alkohol in den Bussen, Stadt- und Straßenbahnen im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) ist bereits seit Längerem rund um die Uhr verboten. Ab dem 1. April müssen nun Fahrgäste, die gegen diese Regel verstoßen, mit einer Strafe von 40 Euro rechnen. Das teilt der KVV mit. Werden Fahrgäste vom Prüfpersonal beim Alkoholkonsum beobachtet, müssen sie ihre Flasche verschließen und wegpacken oder an der nächsten Haltestelle im Mülleimer entsorgen. Die Strafe wird zusätzlich fällig. Ausgenommen sind die Regionalzüge und S-Bahnen der Deutschen Bahn.

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