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Die Kommunalwahlen stehen bevor, und bei Wahlen ist Korrektheit das oberste Gebot. In diesem Zusammenhang berichtet ein Leser von einer netten Episode, denn als zuletzt zum Urnengang aufgerufen wurde, war der Name auf der förmlichen Benachrichtigung nicht ganz korrekt: Am dritten Vornamen Johann fehlte das zweite „n“.

Auf den formlosen Hinweis des Wählers, der befürchtete, das EDV-Programm könnte über den falschen Namen stolpern, wurde ihm vom Amt mitgeteilt, es sei alles okay. In der Datenbank sei Johann korrekt hinterlegt.

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