Sternenfels erhebt Vergnügungssteuer

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Sternenfels (gar). Ab 1. Juli erhebt die Gemeinde Sternenfels eine Vergnügungssteuer. Betroffen sind Geldspielgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten, also etwa in Gaststätten, aufgestellt sind. Derzeit gibt es davon in der Gemeinde fünf Stück.

Den großen Geldregen für die Gemeindekasse darf Kämmerer Reiner Müller also durch die Vergnügungssteuer (Steuersatz: 15 Prozent der Einnahmen) nicht erwarten. Aber darum geht es dem Gemeinderat und der Verwaltung auch nicht, wie in allen Wortbeiträgen der Räte zu diesem Thema betont wurde. „Wir sehen das als Lenkungssteuer“, hieß es unisono.

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