Stallpflicht-Sünder müssen zahlen

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Vorschrift für Geflügel gilt mindestens bis Ende Januar – Enzkreis von Vogelgrippe nicht betroffen

Stallpflicht-Sünder müssen zahlen

Horst Mitschelen mit Hühnern, die in ihrem sicheren Gehege nach Futter picken. Foto: Sadler

Enzkreis. Der Enzkreis ist bislang von der Vogelgrippe verschont geblieben. Dennoch läuft die Stallpflicht für Geflügel mindestens bis Ende Januar. Leider, so das Veterinäramt, hielten sich etliche Hälter aber nicht an die Vorgaben.

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